Seit
den Finalwettkämpfen der Männer bei den Olympischen Spielen
2004 in Athen ist (wieder einmal) eine heftige Debatte über die
Anwendung, Auslegung und Transparenz der Wertungsvorschriften im Turnen
in Gang gebracht worden. Zwei
Feststellungen sollen dennoch vorangestellt werden, um
Hintergründe und öffentliche Interpretationen aus dem ausschließlich
subjektiven Feld herauszuführen.
Dies
führt (bisweilen) zu 2 Kategorien von sogenannten „Fehlurteilen“.
Hier
soll und muss darauf verwiesen werden, dass dem einzelnen Kampfrichter
auf Grund der enorm gestiegenen Leistungsdichte der Turner in der Welt
und dem damit nicht Schritt haltenden Regelwerk eine
Entscheidungsfindung zur Differenzierung der Bewertung auferlegt worden
ist, die sich in dermaßen engen Grenzen vollzieht, dass bereits ein
Abweichen von 0,10 Punkten! bei annähernd gleich guten Übungen
als Fehler interpretiert werden kann. Diese
Art von Vereinheitlichung gerät dann bei einigen „freien“
Journalisten zu wenig differenzierten Pauschalurteilen über die
Kampfrichter. So
wird im Kommentar von Sandra Schmidt
im Gym-Forum die Hauptaufgabe der Kampfrichter nicht mehr mit der
Bewertung von Wettkampfübungen an sich beschrieben, sondern sehr nebulös
mit - Zitat - Auch
im weiteren sieht die Autorin eher die Kampfrichtertätigkeit im
Protektionismus als „Sprungbrettfunktion“ für einzelne Athleten
denn als die – nicht immer einfache – Aufgabe der Leistungsbewertung
und Leistungsdifferenzierung aller am Wettkampf beteiligten Turner. Damit
wird aber nicht nur das Aufgabenfeld der Kampfrichter völlig unzulässig
in ein rein sportpolitisches Segment verlagert, sondern es werden
zugleich die vielfältigen Bemühungen anderer (Heimtrainer,
Bundestrainer, Verbandsfunktionäre) am Zustandekommen der exzellenten
turnerischen Leistung Fabian. Hambüchens diskreditiert. Wir
gehen davon aus, dass sich Journalisten der Tragweite ihrer Aussagen
auch auf sportpolitischem Terrain bewusst sind, aber jene Passage im
Kommentar von Sandra Schmidt, wo den deutschen Kampfrichtern unterstellt
wird, in gleicher Weise wie das A-Kampfgericht am Barren in der
Einzelmehrkampfentscheidung wissentlich Fehlentscheidungen herbeizuführen,
ist - gelinde gesagt - eine Unverschämtheit, die die Grenzen des
Anstands überschreitet. Wolfgang
Willam, |
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wir sind sehr auch an Ihrer Meinung interessiert. Diskutieren Sie mit!) |