Das Chemnnitzer Arbeitsgericht hat Ende letzter Woche die vom Olympiastützpunkt (OSP) Sachsen gegenüber seiner Turn-Trainerin Gabriele FREHSE im Mai ausgesprochene Kündigung für entgültig unwirksam erklärt. Nach Beratung des OSP-Vorstandes erklärte dessen Chef Thomas Weise gegenüber der Presse: "Es wird keine Berufung geben. Wir setzen den Beschluss des Gerichtes um." Mit dieser Entscheidung widersetzt sich der Olympiastützpunkt dem Deutschen Turner-Bund (DTB), der vor zwei Wochen, unmittelbar nach der Urteilsverkündung, verlauten ließ, "gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen und die bestehenden juristischen Mittel auszuschöpfen", wie es in einem Statement des Verbandes hieß.
Gegenüber der Sächsischen Zeitung äußerte sich Thomas Weise, dass der OSP im Gegensatz und weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung setzt und auf Gespräche, wie die Trainerin weiterhin im sächsischen Kunstturnen arbeiten kann, obwohl der DTB inzwischen dem TuS Chemnitz-Altendorf Hallenzeiten gestrichen und dem Bundesstützpunkt zugeschrieben hat. Außerdem sollte Gabriele Frehse zwar eine "Ehrenerklärung" erhalten, diese aber öffentlich nicht verwenden dürfen ...?!
Somit scheiterte zunächst eine schlüssige Vereinbarung, " ... das sollte aber in den nächsten drei, vier Wochen über die Bühne gehen" so Weise.
Die Trainer nahhm zunächst Urlaub, erhält weiterhin vom OSP Gehalt, inklusive der Ausfälle seit der unrechtmäßigen Vorbehaltskündigung im Mai d. Jahres.
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