Auch wenn das Gefühl für scheinbare "Schwerelosigkeit" täuscht: Es ist schon absolut cool, mit Unterstützung einer Airtrackbahn dem Gefühl der "Leichtigkeit des Seins" ein wenig näher zu kommen. Immer stärker erobern diese modernen Hilfsmittel die Trainingspraxis der Turn- und Akrobatikwelt. Doch die zweifellos wertvollen trainingsmethodischen Hilsmittel bereiten bei allem individuellen Vergnügen leider auch einige Gefahren, über die sich Besitzer und Benutzer vor Anschaffung und Benutzung im Klaren sein sollten:
Airtracks sind aufblasbare Akrobatikbahnen und gehören zu der Gruppe doppelwandiger Flächen- und Methodikmodule, und gerade in der Materialproblematik liegt ein gewisses Gefährdungspotenzial, über das sich Vereine und Besitzer vor der Anschaffung gut informieren sollten ..:
"Nicht alle Airtracks sind REACH-konform!"
Was heißt das ...?
Das doppelwandige Kunststoffgewebe der Airtracks muss u. a. den strengen europäischen Sicherheitsnormen genügen, d. h. sie müssen nach der "REACH-Norm" produziert" werden.
Die Einhaltung dieser Norm garantiert, dass die zulässigen Grenzwerte lt. europäischer Chemikalienverordnung, z. B. für bestimmte gesundheitsschädliche Phtalate (wie DEHP oder DBP) nicht überschritten werden! (Verstöße in bestimmeten asiatischen Impoorten bei Babywaren und Spielzeugen sind z. B. seit 2005 EU-weit verboten!)
So wurde im Sommer 2017 in den Niederlanden in einem Gerichtsverfahren (Landgericht Gelderland) bekannt, dass ein Vertreiber von Airtrackbahnen (AirTrack Factory / Airtrack Europe) den Eindruck erwecke, als seien seine Produkte "REACH-zertifiziert", obwohl ein solches Zertifikat nicht existiert, sondern die betreffenden Grenzwerte der Phtalate bis zum 226-fachen überschritten sind!
O. g. Gericht hatte daraufhin am 19. Juli 2017 verfügt, dass Airtrack Factory die Werbung mit "REACH-Zertifizierung" zu unterlassen habe!
(* ... siehe auch unter: ► www.uitspraken.rechtspraak.nl)
♦ Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den einschlägigen Prüfberichten:
> Analyse-Report 1; > Analyse-Report 2; > Analyse-Report 3;
Also, aufgepasst! Nicht nur der Spaß, auch die "Chemie" sollte bei der Benutzung moderner Trainingsmittel stimmen!!
* gymmedia / -ehe-
* Zur weiteren Erläuterung:
♦ Wofür steht R E A C H ?
REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und leitet sich vom englischen Titel der europäischen Chemikalienverordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.
(Quelle: >> http://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar ;
*... siehe auch unter >> www.echa.europe.eu
♦ In welchen Produkten ist der Einsatz von Phthalaten (Weichmachern) verboten?
Aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Eigenschaften sind einige Phthalate in bestimmten Verbraucherprodukten verboten. Die fortpflanzungsgefährdenden Phthalate DEHP, DBP und BBP sind in der EU seit 2005 generell in Babyartikeln und Spielzeug verboten. Weitere besorgniserregende Phthalate, die oft als Alternativen zu den bereits genannten eingesetzt werden, wie DINP, DIDP und DNOP (Di-n-octylphthalat) sind in Spielzeug und Babyartikeln, die von Kindern in den Mund genommen werden können, nicht zulässig.
Phthalate, die als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden,
dürfen gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH auch nicht in Gemischen, z.B. Lacken, Klebstoffen oder Duftstoffen, enthalten sein, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden.
(Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/weichmacher/haeufige-fragen-zu-phthalaten-bzw-weichmachern#textpart-7 )
Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob auch Sie betroffen sind!
* Über die breite REACH-zertifizierte Produktpalette eines führenden europäischen Airtrack-Produzenten informiert das folgende Video: