Das Schweizer Nationale Olympische Komitee "Swiss Olympic" hat die endgültige Einstufung der Sommersportarten vorgenommen. Während Kunstturnen in der höchsten Förderkategorie 1 verbleibt, wird die Rhythmische Gymnastik hingegen aus sportlichen Gründen zurückgestuft - von Kategorie 3 auf 4, damit in die gleiche Kategorie wie auch das Schweizer Trampolinturnen. Diese Rückstufung hat eine Reduktion des Verbandsbeitrages in der Rhythmischen Gymnastik um 280‘000 Franken auf neu 85‘000 Franken zur Folge.
Beim STV heißt es dazu: "Der Schweizerische Turnverband hat die Rückstufung und die damit tieferen Fördergelder akzeptiert. Der Schweizerische Turnverband wird zudem all seinen finanziellen Verpflichtungen in der Rhythmischen Gymnastik für das Sportjahr 2021 erfüllen. Somit wird der STV im Sportjahr 2021 trotz der Rückstufung und den tieferen Verbandsbeiträgen an der Unterstützung der Regionalen und Kantonalen Trainingszentren in der budgetierten und vereinbarten Höhe festhalten."
* Quelle: STV (15.03.2021)