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SPIETH-Sprungbrett 'Ergotop' F.I.G.-zertifiziert!
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... keine höhenverstellbaren Sprungbretter mehr erlaubt!
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zu Realisierung turnerischer Leistungen am Sprunggerät sind Qualität und Eigenschaften moderner Sprungbretter. Dazu vergibt der Weltverband F.I.G. z.B. sogennannte 'Zertifikate', also Zulassungen, in welchen die besonderen Geräteigenschaften eindeutig beschrieben sind. So sind z.B. ab 2006 Ausführungen höhenverstellbarer Sprungbretter nicht mehr bei F.I.G.-Wettkämpfen zugelassen....
Missverständnisse
Da es bei verschiedensten Wettbewerben in der Praxis immer wieder zu Missverständnisen und auch Falschdarstellungen bezüglich des Einsatzes von höhenverstellbaren Sprungbrettern kam, und es dazu auch einige Änderungen seitens der FIG gibt, haben wir uns beim deutschen Gerätehersteller SPIETH Gymnastic in Esslingen nach der Sachlage erkundigt:
Eindeutige Situation
F.I.G.-zertifizierte Sprungbretter sind ab 2006 nicht mehr in verstellbarer Ausführung zugelassen! Diese waren nur noch bis 31.12.2005 bei FIG - Wettkämpfen erlaubt. Ab 1.1.2006 werden diese nicht mehr geprüft und damit auch nicht mehr zertifiziert.
Es werden demnach gemäß den neuesten Richtlinien des Internationalen Turnverbandes (F.I.G.) seit diesem Jahr nur noch Sprungbretter für Wettkämpfe zugelassen, die nicht in der Höhe verstellbar sind!
Zwei verschiedene Härtegrade
- Für den Sprung müssen somit zwei unterschiedliche Sprungbretter - alternativ in weicher und harter Ausführung - bereitgestellt werden.
'Happy Landing...!
Außerdem wird für den Sprung als zusätzliche Auflage auf die 20cm starken Niedersprungmatten - z.B. eine 'Happy Landing-Matte' - mit den Maßen 600 x 200 x 10 cm gefordert. Die Markierung dieser Weichbodenmatte ist ebenfalls neu, und muss am Anfang der Matte eine Breite von 95 cm, und am Ende der Matte 150 cm betragen.
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SPIETH Gymnastic Info: SPIETH Gymnastic, Sales Manager J. Garziella