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Athleten des Kunstturnens, der Rhythmische Sportgymnastik und des Trampolins können nicht wie in anderen Sportarten beurteilt werden.
Bevor irgendwelche Maßnahmen gegen F.I.G.- Athleten unternommen werden, müssten Tatsachen vorgelegt bzw. Dopingvergehen nachgewiesen werden.
Russische Turner/innen waren Gegenstand von F.I.G.-Kontrollen ebenso, wie auch Athleten anderer führender Turnverbände. Saubere russischen Turner/innen müssen daher bei den Spielen konkurrieren dürfen!
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<< Dazu erklärte F.I.G.-Präsident Bruno Grandi, der stets für Gerechtigkeit im Sport gekämpft hat:
"Die Rechte jedes einzelnen Athleten müssen respektiert werden. Die Teilnahme an den Olympischen Spielen ist das höchste Ziel von Athleten, die oft ihre ganze Jugend zu diesem Zweck geopfert haben. Das Recht an den Spielen teilnehmen zu können, darf jenen Athleten nicht gestohlen werden, die ordnungsgemäß qualifiziert sind und nicht gedopt haben. Blanco-Verbote hat es noch nie gegeben und dürfen einfach nicht sein!"
* Quelle: fig-Presseerklärung